Peider Lansel im SLA

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Peider Lansel (1863–1943) wurde als Dichter und Publizist bekannt. Als wichtiger Exponent der «Rätoromanischen Spracherhaltungs- und Heimatbewebung» engagierte er sich 1938 für die Anerkennung des Rätoromanischen als vierte Landessprache. Der seit 2010 im Schweizerischen Literaturarchiv konservierte literarische Nachlass umfasst das Werk des Autors, gewährt aber auch einen aufschlussreichen Einblick in die Geschichte der Schweizer Kulturpolitik.

Peider Lansel
Peider Lansel, ca. 1920
© Erben Peider Lansel / NB

Peider Lansel aus Sent wurde in eine Auswandererfamilie in Pisa geboren. Nach der Mittelschule in der Schweiz trat er seine Lehrzeit im Familienunternehmen in der Toscana an (Kolonialwaren und pharmazeutische Produkte). 21-jährig war er Geschäftsleiter der Filiale in Pisa. 

1906 zog sich Lansel ins Privatleben zurück. Er lebte fortan mit seiner Familie in Genf und Sent und bereiste weite Teile Europas. Viel Zeit und ein beträchtliches Vermögen widmete er der Pflege und Dokumentation der rätoromanischen Sprache und Kultur. 

Ab 1926 war Lansel wieder in den Familiengeschäften tätig. Die gleichzeitige Aktivität als Schweizer Honorarkonsul in Livorno (1927–1934) ermöglichte ihm ein sprachpolitisches Engagement auf nationaler Ebene. Sein Vortrag «I Retoromanci» (1934) erschien auch in deutscher, französischer, englischer und rätoromanischer Fassung.

Mit «Primulas» publizierte Lansels 1907 seine erste Gedichtsammlung, 1929 kam unter dem Titel «Il vegl chalamer» die «definitive Edition» seiner Gedichte heraus. 1910 veröffentlichte er die Gedichtanthologie «Musa ladina». Die erweiterte Fassung «Musa Rumantscha» von 1950 war mit ihren französischsprachigen Begleittexten auch auf ein allgemeines Publikum ausgerichtet. 

Für sein grosses Engagement zugunsten der rätoromanischen Sprache und Kultur wurde Lansel 1933 von der Universität Zürich mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. 1943 erhielt er als einziger rätoromanischer Autor den Grossen Schillerpreis für sein literarisches Werk.

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Letzte Änderung 15.02.2023

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