Flashback 125 NB – Die erste Bundesfeier

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Der Flashback 125 NB dieses Monats nimmt die erste Bundesfeier am 1. August 1891 in den Blick und fragt, wie sich Nationalfeiern im Laufe der Zeit verändert haben.

Das Bild zeigt einen Kalenderzettel des 1. Augustes, mit der Notiz «Bundesfeier» versehen. Der Zettel ist linksseitig etwas abgebrannt, und leichte Flammen lodern vom linken Zettelrand in den schwarzen Hintergrund. Links im unteren Bildteil steht der Titel «Vorsicht mit Feuerwerk».
Vorsicht mit Feuerwerk
© Jules Alex Käser

Wenn zum 1. August die Feuerwerke knallen, Höhenfeuer lodern, Cervelats brutzeln, Fahnen im Wind knattern und Reden über die kulturellen Eigenheiten und politischen Tugenden der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Lüfte erfüllen, sind sich nicht alle Schweizerinnen und Schweizer einig, was denn da gerade gefeiert und bejubelt wird. Manche sehen sich gerne in einer Linie mit den Urvätern, welche 1291 – so will es die Sage – die freie Eidgenossenschaft gründeten. Andere wiederum rümpfen ob dieser mythisch-patriotischen Selbstverklärung die Nase und würden lieber das Inkraftreten der ersten liberalen Bundesverfassung am 12. September 1848 als Nationalfeiertag der modern-aufgeklärten Schweiz begehen.

Eine Feier für Helvetia - nur wo und wann?

Die Frage nach der idealen Bundesfeier hatte auch schon bei ihrer ersten Durchführung im Jahr 1891 für Kontroversen unter dem «einig Volk von Brüdern» - wie es in Schillers Tell heisst - gesorgt. Zentenarfeiern waren gerade erst in Mode gekommen und die Tatsache, dass die Stadt Bern 1891 gerne die eigene Feier zum 700jährigen Bestehen an eine 600-Jahre Feier zu Ehren der Eidgenossenschaft geknüpft hätte, sorgte insbesondere in katholischen Kantonen für Unmut. Denn vielerorts fühlten sich die Katholiken unter der Vorherrschaft der freisinnig liberalen Regierung nach der immer noch präsenten Schmach im Sonderbundskrieg als Bürger zweiter Klasse. Dass nun eine Feier zum Bestehen der Eidgenossenschaft ausgerechnet im reformierten Regierungssitzung der Schweiz, abseits der mythisch aufgeladenen Orte in der Innerschweiz stattfinden sollte, erregte die Gemüter: «Das Volk würde es nicht verstehen, wenn man nach den heftigen Kämpfen in einer gemeinsamen Festfeier wieder alles im ‘Lebehoch’ ertränken würde» war etwa im Bote der Urschweiz vom 4. Januar 1890 zu lesen. Konservative und Liberale einigten sich schliesslich auf die Innerschweiz als Durchführungsort der ersten 1. August-Feier 1891. Damit waren die Wogen allerdings noch nicht geglättet, denn nun drohten die Festivitäten zum Schwur der brüderlichen Einheit zu scheitern, weil sich Uri und Schwyz über die konkrete Durchführung nicht einig waren.

Doch nicht nur der Durchführungsort und die Programmgestaltung gaben Anlass zu Diskussionen, sondern auch das Datum war ein Stein des Anstosses. Bis anhin hatte nämlich der Rütlischwur, der nach der Überlieferung von Aegidius Tschudi am 8. November 1307 angenommen wurde, als Geburtsstunde der Schweiz gegolten und nicht die Unterzeichnung des lange verschollenen Bundesbriefs, vermeintlich am 1. August 1291. So schrieb der Winterthurer Landbote vom 5. Januar 1890: «Im Gemüth und Bewusstsein des Schweizervolkes lebt das Datum des 1. August 1291 als Gründungstag der schweizerischen Eidgenossenschaft gar nicht, es müsste durch die in Aussicht genommene Feier erst künstlich in dasselbe hineingetragen werden».Vielleicht waren es die Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser 600-Jahr-Feier, die dazu beitrugen, dass es fast zehn Jahre dauerte, bis die sommerliche Bundesfeier ab 1899 als jährlicher Event institutionalisiert wurde.

Sinnstiftende Sagen

Diese Episoden zeigen, dass Orte und Daten der kollektiven Erinnerung stets im Wandel begriffen sind und die Ausgestaltung von Erinnerungsfeiern auch ein Gradmesser für die aktuellen zeitgenössischen Fragen ist. Die Ablösung des Mythos von 1307 durch jenen von 1291 gegen Ende des 19. Jahrhunderts war dem Bedürfnis des noch jungen Bundesstaates geschuldet, den Zusammenhalt der Eidgenossenschaft auf einen verbrieften, quasi rechtsstaatlichen Bündnisakt zu legen, statt auf einen informellen, rebellischen Schwur zwischen drei katholischen Orten.Ganz ähnlich möchten heutzutage die Befürworter einer Bundesfeier, welche an die Staatsgründung 1848 erinnert, die Integration kulturell und sprachlich diverser Landesteile und Menschen in eine Willensnation betonen, deren Grundlagen entlang liberaler und transparenter Grundprinzipien stets neu verhandelt werden und deren Integrationspotenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist.

Gerne verweisen die modernen Reformer darauf, dass die Mythen einstiger Zeit nicht mehr länger mit der historischen Faktizität einhergehen und die Sage von Wilhelm Tell und seinen Schwüren daher in den Papierkorb der Schweizer Geschichte gehörten.

Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass auch die Forderung nach einem Gedenken an die moderne Staatsgründung nicht ohne mythische Vereinfachungen von historischen Fakten und emotionales Storytelling auskommt. Die Schaffung von identitätsstiftenden Narrativen geht einher mit Mythen, welche historische Komplexitäten reduzieren und somit stets auch etwas Erfundenes in sich tragen. Es ist letztlich den Menschen überlassen zu entscheiden, ob sie zurückblicken und wie sie sich erinnern wollen.

Es lag im Geiste der Zeit von 1890, kraft von Erzählungen den nationalen Zusammenhalt stärken zu wollen. Im Zuge dieses Geistes wurde neben der Bundesfeier am 1. August 1891 auch die Nationalbibliothek 1895 geschaffen. Die vielzähligen Geschichten von den Schweizern und über die Schweiz sollten für die nachkommenden Generationen erhalten bleiben. Das erhaltene Kulturerbe ermöglicht es den nachfolgenden Generationen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen, vor dem Hintergrund der jeweiligen Herausforderungen und im Bemühen um ihre nationale Identität.

Bote der Urschweiz, 4. Januar 1890 (Signatur Zf 1084)

Winterthurer Landbote, 5. Januar 1890 (Signatur Zf 1186)

Letzte Änderung 20.08.2020

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