Die Nationalbibliothek ist gesetzlich verpflichtet, ihre Dokumente in Originalform aufzubewahren. Grundlagen dafür sind konservatorische Massnahmen, um die Lebensdauer dieser Kulturgüter zu verlängern.
Die Nationalbibliothek sichert den Erhalt der physischen Originale in ihrem Bestand mit Buchreparaturen, Restaurierungen und Papierentsäuerung und den Erhalt der der digitalen Originale durch die Langzeitarchivierung.
Die Sammlungen der Nationalbibliothek sind in zwei unterirdischen Büchermagazinen untergebracht. Der Speicherplatz zum Archivieren ist bis 2038 gewährleistet.