Die Nationalbibliothek ist gesetzlich verpflichtet, ihre Dokumente in Originalform aufzubewahren. Grundlagen dafür sind konservatorische Massnahmen, um die Lebensdauer dieser Kulturgüter zu verlängern.
Die Sammlungen der Nationalbibliothek sind in zwei unterirdischen Büchermagazinen untergebracht. Der Speicherplatz zum Archivieren ist bis 2038 gewährleistet.