Angebot und Zugang
- Originaldokumente aus dem SLA können Sie nur im Lesesaal des SLA einsehen.
- Für die Benutzung der Dokumente gelten die entsprechenden Verträge und die «Weisungen zur Benutzung des SLA».
- Wenn Sie Originaldokumente vor Ort konsultieren möchten nehmen Sie bitte mindestens 14 Tage im Voraus Kontakt mit uns auf.
- Sind die Dokumente rechtsfrei oder können Sie eine Ermächtigung der Urheberrechtsinhaber nachweisen, dürfen Sie die Dokumente fotografieren, wenn Sie eine Bewilligung des SLA erhalten haben. Den Link zum Formular «Bewilligungsantrag» finden Sie weiter unten.
- Publizierte Quellen wie Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Bücher, Programmhefte etc. dürfen Sie ebenfalls fotografieren. Dazu ist keine Bewilligung erforderlich.
- Für Kopien von Dokumenten des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) bitten wir Sie um Kontaktnahme mit arch.lit@nb.admin.ch, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben.
- Digitalisierte und online zugängliche Materialien finden Sie auf den Datenbanken HelveticArchives, Open Government Data und E-Manuscripta.