Film-, Video-, Foto- oder Tonaufnahmen in der NB

Die Schweizerische Nationalbibliothek ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags für die Erhaltung ihrer Sammlungen verantwortlich. Professionelle Aufnahmen in den Räumlichkeiten der Nationalbibliothek (mit und ohne Sammlungsobjekte) erfordern folglich eine Genehmigung.

Für die Medienberichterstattung gelten spezielle Bestimmungen. Journalisten und Journalistinnen kontaktieren bitte: 

Das Antragsformular, das mindestens 20 Tage vor dem gewünschten Aufnahmetermin eingereicht werden muss, sowie die technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für diese professionellen Aufnahmen finden Sie hier:

Letzte Änderung 05.03.2024

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