Von Friedrich Glauser, dessen 125. Geburtstag sich am 4. Februar jährt, sind neue Dokumente aufgetaucht.
Von Margit Gigerl
Es sind mitunter verschlungene Wege, auf denen schriftliche Zeugnisse der Nachwelt erhalten bleiben. Dies mag bei einem Autor wie Friedrich Glauser nicht wirklich erstaunen, dessen gebrochene Biografie ihn von Wien über die Schweiz in die Fremdenlegion nach Nordafrika und zurück nach Frankreich, Belgien und die Schweiz bis nach Italien führte, wo er am 8. Dezember 1938 noch nicht mal 43 Jahre jung stirbt. Zeit seines Erwachsenenlebens war er entmündigt und annähernd ein Viertel seines Lebens verbrachte er in Gefängnissen, Strafanstalten und Irrenhäusern. So sind es neben seiner letzten Partnerin Berthe Bendel insbesondere die Vormünder und Ärzte, über die Glausers Nachlass überliefert wurde. Auch die bislang nicht im Original bekannten zwei Briefe sowie ein von Glauser signierter Empfangsschein stammen aus dem Kontext der Psychiatrie, genauer gesagt aus der Autografensammlung von Christian Müller. Dieser war Psychiater wie sein Vater Max Müller, Glausers Arzt und Psychoanalytiker.
Friedrich Glauser lernt Müller im Mai 1925 kennen, als er wegen Drogendelikten aus Belgien abgeschoben und für zwei Monate in der psychiatrischen Klinik Münsingen interniert wird. Während der anschliessenden einjährigen administrativen Versorgung in der Strafanstalt Witzwil richtet Glauser die meisten der monatlich erlaubten Briefe an den Arzt.
Auch nach dem «Zuchthaus» bleibt der Kreislauf von Rückfällen in die Morphiumsucht und darauffolgender Beschaffungskriminalität die Konstante in Glausers Leben, so dass er mit dem freiwilligen Eintritt in die psychiatrische Klinik der drohenden strafrechtlichen Verfolgung zuvorkommt. Im April 1927 beginnt er schliesslich eine einjährige Psychoanalyse bei Müller, notabene mit einer Stunde Therapie täglich.
Auch nach deren Beendigung bleibt Max Müller Glausers bevorzugter «Beichtvater» und wichtiger literarischer Mentor, der ihn in seiner schriftstellerischen Entwicklung engagiert fördert. In ihrer Korrespondenz, die Glauser explizit als Ersatz der täglichen Gespräche ansieht, seziert der Patient sein Verhalten und dessen Motivation nach allen Regeln der freudschen Kunst. So auch im ersten der beiden nun ins SLA gekommenen Briefe vom 24. Juli 1929. Natürlich sei da noch «ein Protest gegen Sie vorhanden», so Glauser im Bewusstsein der Spielformen psychoanalytischer Übertragung.
Den zweiten Brief aus der Autografensammlung verfasste Glauser am 11. Februar 1932, als er sich im Anschluss an eine Nachanalyse bei Müller in Paris als freier Schriftsteller zu etablieren versucht. In diesem bislang nur in Auszügen aus der Glauser-Biografie von Gerhard Saner bekannten Schreiben breitet Glauser vor seinem Therapeuten erotische Irrungen und Wirrungen aus und bringt schliesslich eine bekannte Erfahrung auf den Punkt: «Ich komm ja ziemlich nach, was da vor geht in mir, nur hilft es so wenig.» Daneben bestätigt er dem Arzt und damit vor allem auch sich selbst: «Irgendwo glaub ich nämlich doch, dass ich einmal etwas zusammenbringen werde, was sich lohnt zu lesen, auch für andere.» Die ambivalente Beziehung zu Müller wird Glauser vier Jahre später in seinem zweiten Wachtmeister-Studer-Roman Matto regiert in der Figur des Psychiaters Dr. Laduner literarisch gestalten.In der Realität war das Verhältnis der beiden bis Ende des Jahres 1932 durch verschiedene Vertrauensbrüche Glausers – zumindest in den Augen Max Müllers – so stark belastet, dass der Briefkontakt abbricht. Danach sind keine weiteren Zeugnisse bekannt – bislang zumindest.
Friedrich Glauser wurde am 4. Februar 1896 als Sohn eines Schweizers und einer Österreicherin in Wien geboren. Mit dem Fremdenlegionsroman Gourrama und seinen Kriminalromanen um den Berner Wachtmeister Studer wurde er zu einem der wichtigsten Autoren der Schweizer Literatur des 20. Jahrhunderts. Er starb unter nicht vollends geklärten Umständen am 8. Dezember 1938 in Nervi bei Genua.
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Der Patient und sein Beichtvater (PDF, 571 kB, 08.02.2021)Der Bund, Donnerstag, 4. Februar 2021.
Letzte Änderung 08.02.2021