Frauenstreik vom 14. Juni 2019

frauenstreik

Am Freitag, 14. Juni 2019, findet der Frauenstreik statt. Die Schweizerische Nationalbibliothek zeigt aus diesem Anlass drei Plakate zum Frauenstimmrecht aus ihren Sammlungen.

Bitte keine Politik in unserem Haushalt! Stimmt Nein
«S.V.P. pas de politique dans nos foyers! Votez non» («Bitte keine Politik in unserem Haushalt! Stimmt Nein»), 1941?
© Fontanet, Noël

Lohngleichheit, Gleichstellung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen, Anerkennung der Hausarbeit oder Bekämpfung von Sexismus, sexueller Belästigung und ehelicher Gewalt: Diese politischen Forderungen sind – zusammen mit vielen anderen – noch immer aktuell. Sie existieren allerdings schon seit Langem. Es wurden zwar Fortschritte erzielt, Ungleichheiten bleiben aber bis heute bestehen.

Der Frauenstreik von 1991 wollte beispielsweise die unentbehrlichen, aber unter- oder nichtbezahlten Tätigkeiten hervorheben, die hauptsächlich von Frauen ausgeführt werden. Der Streik wurde damals als «lila Strauss von Happenings» bezeichnet und die Medien gingen kaum auf die Problematiken ein, die von den Demonstrantinnen genannt wurden. Dennoch konnten in der Folge dieses Streiks Resultate erzielt werden. Dazu gehören das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann oder der Mutterschaftsurlaub und die Massnahmen gegen häusliche Gewalt.

 
 
Frauenstimmrecht, ja, ein freies Volk braucht freie Frauen
«Frauenstimmrecht, ja, ein freies Volk braucht freie Frauen», 1946
© Familie Eidenbenz, 8008 Zürich

Ein bekanntes Beispiel ist auch das Frauenstimmrecht, das bereits 1868 erfolglos von Frauen in Zürich gefordert wird. Der Kanton Basel-Stadt erlaubt seinen drei Gemeinden 1957 die Einführung des Frauenstimmrechts. Riehen wird so am 26. Juni 1958 die erste Schweizer Gemeinde mit Frauenstimmrecht – 90 Jahre nach den ersten Forderungen aus Zürich.

1959 wird die Vorlage von 66,9 % der Männer abgelehnt, bei 33 % Ja-Stimmen und einer Stimmbeteiligung von 66,7 %: Ein Drittel stimmt zu, zwei Drittel lehnen ab. Am 7. Februar 1971 akzeptieren die Stimmberechtigten schliesslich das Stimm- und Wahlrecht der Frauen auf Bundesebene mit 65,7 % Ja- zu 34,3 % Nein-Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 57,7 %. Das Verhältnis ist diesmal umgekehrt: Eine Zweidrittelmehrheit stimmt zu. Rund ein Drittel der Männer, die sich an der Abstimmung beteiligten, änderte folglich innerhalb von 12 Jahren die Meinung und stimmte dem Frauenstimmrecht zu.

 
Lasst uns aus dem Spiel!, Frauenstimmrecht, Nein
«Lasst uns aus dem Spiel!, Frauenstimmrecht, Nein», 1968
© Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht, 1968. Orell Füssli

Auf der Ebene von Kantonen und Gemeinden sieht es allerdings anders aus: Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Uri stimmten zunächst gegen das Frauenstimmrecht. Der Entscheid des Bundesgerichts vom 27. November 1990 zwingt dem letzten ablehnenden Kanton Appenzell Innerrhoden das Frauenstimmrecht auf kantonaler und Gemeindeebene auf und führt es damit in der ganzen Schweiz auf allen Ebenen ein.

Zwischen 1868 und 1990 liegen 122 Jahre. Die drei Plakate aus der Sammlung der Schweizerischen Nationalbibliothek – eines für und zwei gegen das Frauenstimmrecht – illustrieren dieses wichtige Kapitel der Schweizer Geschichte. Sie werden in Papierform und digitalisiert in der Graphischen Sammlung aufbewahrt, zusammen mit anderen Plakaten von grosser politischer Bedeutung.

Mit diesen drei Plakaten will die Schweizerische Nationalbibliothek auf den 14. Juni 2019 eingehen. Als historische Quellen dokumentieren sie die Ausdauer, mit der sich Frauen und Männer für die Gleichstellung aller einsetzen.

 

Letzte Änderung 14.06.2019

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