Pflanzenschutzmittel: Abbau der hängigen Zulassungsgesuche bis 2032
Bern, 25.09.2026 — Bevor Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht werden können, benötigen sie eine Zulassung durch den Bund. Überprüft werden dabei die Wirksamkeit der Produkte sowie ihre Risiken für Mensch und Umwelt. Aufgrund dieser komplexen Abklärungen und knappem Personalbestand wuchs die Anzahl offener Zulassungsgesuche über mehrere Jahre an. Die hängigen Anträge verzögern insbesondere die Einführung moderner Pflanzenschutzmittel. An seiner Sitzung vom 25. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die hängigen Zulassungsgesuche innert sechs Jahren abzubauen.
Um Kulturpflanzen vor Schädlingen oder Pilzbefall zu schützen, benötigen Landwirtinnen und Landwirte wirksame und sichere Pflanzenschutzmittel. Risiken und Wirksamkeit der Produkte werden im Rahmen einer Zulassung durch den Bund wissenschaftlich überprüft. Bei den zuständigen Stellen (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) sind unter anderem wegen dieser komplexen Abklärungen jedoch mehrere hundert Zulassungsgesuche hängig, was zu langen Wartefristen führt. Zudem werden Notfallzulassungen für ältere Mittel erteilt, weil sich moderne Ersatzprodukte noch im Zulassungsverfahren befinden.
Zwar konnte die Bundesverwaltung die Anzahl offener Gesuche in den letzten Jahren von über 700 auf rund 525 reduzieren, der Abbau schreitet aber nicht rasch genug voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2026 deshalb beschlossen, die hängigen Gesuche innert nützlicher Frist abzubauen. Dies unter anderem mit dem Ziel, Lücken bei Pflanzenschutzmitteln zu schliessen. Denn gegen gewisse Schadorganismen gibt es auf dem Markt teilweise keine Produkte mehr. Die für den Gesuchsabbau notwendigen Personalressourcen sollen geschaffen und der Bewilligungsprozess noch stärker digitalisiert werden, auch um ihn effizienter und kundenfreundlicher zu machen. Gleichzeitig sollen die Gesuchstellenden künftig besser über den Stand der Bearbeitung informiert und die Schnittstellen zwischen den Ämtern reduziert werden.
Finanzierung und Gebührenanpassung
Für die anfallenden Investitionen werden im BLV und BLW bis 2032 rund 18 Millionen Franken benötigt (16 Mio. BLV; 2 Mio. BLW). Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetprozess, wobei die erforderlichen Mittel ab 2028 durch eine Erhöhung der Zulassungsgebühren kompensiert werden sollen. Für das Jahr 2027 werden die beiden Ämter dem Parlament einen Nachtragskredit von total 2,8 Millionen Franken unterbreiten.
Die Kosten für den Zulassungsaufwand des Bundes sind derzeit nur zu rund 15 Prozent gedeckt. Der Bundesrat will die Gebühren daher stärker an den tatsächlichen Kosten ausrichten: Dafür soll der Kostendeckungsgrad an das Niveau der EU-Zulassungen von rund 50 Prozent angeglichen werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird dem Bundesrat bis Ende 2027 eine Änderung der entsprechenden Gebührenverordnung vorlegen.
Die vorgesehenen Massnahmen stärken die Kapazitäten und die Effizienz des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel und berücksichtigen die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der beteiligten Bundesstellen. Der Bundesrat erachtet sie als ausgewogen und zielführend, um die hängigen Zulassungsgesuche bis 2032 vollständig abzubauen.