Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
1992 ist das Repertorium, in seiner zweiten Auflage herausgegeben von Gaby Knoch-Mund, zum letzten Mal in Buchform erschienen, damals als Gemeinschaftsprojekt von BBS und VSA, finanziell unterstützt vom Schweizerischen Nationalfonds und von der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften.
Die Schweizerische Nationalbibliothek, die daraufhin mit der Pflege der Repertoriums-Daten betraut wurde, und das Schweizerische Literaturarchiv haben die Daten der gedruckten Ausgabe von 1992, die in einer Datenbank im Format DBase III unter MS-DOS gespeichert waren, umgewandelt, zuerst 1995 in statische HTML-Seiten, anschliessend 1998 in eine neue, über Internet zugängliche Datenbank unter dem Namen Libraries and Related Organisations (LibRO). Diese inzwischen veraltete Eigenentwicklung in Form einer Access-Datenbank ist 2008 in HelveticArchives, die Archivdatenbank der NB, integriert worden.
Das "Repertorium" enthält Nachlässe von Familien und Personen aus 270 Archiven, Bibliotheken, Museen und vereinzelt auch Privatbesitz. Unter Nachlässen sind sowohl Archivalien von Familien als auch von einzelnen Personen zu verstehen, d.h. privates Schriftgut, das eine einzelne Person oder eine Familie organisch gebildet hat (als Subjekt) und Schriftgut, das über einzelne Personen oder über eine Familie (als Objekt) von diesen selbst oder von anderen zusammengetragen wurde: handschriftlich vorliegende Werke, wissenschaftliche oder literarische Vorarbeiten, Texte von Vorträgen und Reden, aber auch persönliche Papiere (z.B. Schulzeugnisse), Briefe, Tagebücher usw. "Schriftgut" steht für alle Dokumente, ohne Rücksicht auf die Art des Datenträgers, namentlich auch für Bild- und Tondokumente.
"Kollektivnachlässe", also Archive von Körperschaften wie Firmen oder Vereine, fielen im gedruckten Repertorium ausser Betracht. Für das Online-Repertorium ist diese Einschränkung aufgehoben. Die Vollständigkeit und der Erschliessungsstand des Nachlasses sind kein Kriterium für dessen Aufnahme ins "Repertorium". Auf eine differenzierte Behandlung des Begriffes "Nachlass" wurde nicht eingegangen.
Ende Inhaltsbereich